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Sperrgut

Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht via die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke entsorgt werden kann.
Gegenstände bis zu einer maximalen Länge von 1.5 m und einem maximalen Gewicht von 25 kg können der regulären Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Grössere Gegenstände sind bei der Entsorgungsstelle Mahr zu entsorgen.

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
Gut erhaltene Möbel können auch am Hol- und Bringtag abgegeben werden.

Gebühren

Gebühren-/Sperrgutmarke, 1 Marke pro 5 kg
Sperrgut

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Hauskehricht, Sperrgut