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Batterien

Batterien (aufladbare "Akkus" und nicht wieder aufladbare "Einwegbatterien") enthalten umweltgefährdende Stoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle. Deshalb sind alle Batterien Sonderabfall und als solcher separat zu sammeln und zu behandeln.

Am 1. Februar 2011 ist die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in Kraft getreten. Damit haben sowohl Begrifflichkeiten wie auch die Rücknahmebedingungen für Batterien geändert. Neu wird nicht mehr von "Batterien und Akkumulatoren (Akkus)" gesprochen, sondern nur noch von Batterien.

Gerätebatterien werden durch den Handel gesammelt. Sie müssen an die Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte von Batterien oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur Entgegennahme verpflichtet. Die Rücknahme ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung.

Wichtig

Wer Batterien oder Akkumulatoren in den Kehricht gibt, macht sich strafbar.

Gebühren

gratis (vorgezogene Entsorgungsgebühr)

Produkte

Batterien und Knopfzellen aus Geräten wie Radios, Fotoapparate, Armbanduhren, Spielzeug usw.
Piktogramm Batterien