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Autobatterien

Batterien (aufladbare "Akkus" und nicht wieder aufladbare "Einwegbatterien") enthalten umweltgefährdende Stoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle. Deshalb sind alle Batterien Sonderabfall und als solcher separat zu sammeln und zu behandeln.

Am 1. Februar 2011 ist die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in Kraft getreten. Damit haben sowohl Begrifflichkeiten wie auch die Rücknahmebedingungen für Batterien geändert. Neu wird nicht mehr von "Batterien und Akkumulatoren (Akkus)" gesprochen, sondern nur noch von Batterien.

Wichtig

Wer Batterien in den Kehricht gibt, macht sich strafbar!

Produkte

Fahrzeugbatterien („Autobatterien“) müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von Batterie im Sortiment führt.
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