| Urnenstandort | Gmeindshus-Chäller Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gemeindehauses. |
| Urnen Öffnungszeiten | Sonntag 08.30 - 09.30 Uhr (die gültigen Zeiten finden Sie auch auf dem Stimmrechtsausweis) Montag - Freitag steht Ihnen eine Urne am Schalter der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Beachten Sie dazu bitte unsere Öffnungszeiten. |
| Hinweis | Resultate Alle Resultate der Gemeinde Oberweningen von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate und diese Resultate werden bereits automatisch auf der Homepage des Kantons Zürich veröffentlicht. Deshalb verzichten wir darauf, diese Ergebnisse zusätzlich auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Resultate Kanton Zürich: www.wahlen.zh.ch Resultate Bund: www.admin.ch Abstimmmungstermine Der Bund stellt die möglichen Abstimmungstermine der nächsten Jahre in einer Übersicht zur Verfügung. Wenn zu wenig abstimmungsbereite Vorlagen vorhanden sind, können die Termine ausfallen. Der Kanton Zürich passt sich mit den kantonalen Wahlen und Abstimmungen (wenn möglich) jeweils an die Bundestermine an, es ist aber möglich, dass vereinzelt (speziell für 2. Wahlgänge) zusätzliche Termine eingeschoben werden. Gesetzliche Grundlagen Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Wahlen und Abstimmungen sind folgende: |
| Bedingungen / Voraussetzungen | Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis der Gemeinde Oberweningen hat, ist zum Abstimmen in der Gemeinde berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder den Schriftenempfangsschein oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
| Brieflich abstimmen | Was ist zu beachten?
Wann ist meine Stimme ungültig? Die briefliche Stimmabgabe ist immer ungültig, wenn der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist. Die Verletzung von weiteren Formvorschriften kann zur Ungültigkeit Ihrer brieflichen Stimme führen, beachten Sie dazu bitte die Hinweise auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. |
| Kontakt | gemeinde@oberweningen.ch |