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Wahlbüro

Das Wahlbüro besteht aus dem Gemeindepräsidenten / der Gemeindepräsidentin als Vorsitzenden / Vorsitzende und den durch den Gemeinderat zu wählenden Mitgliedern sowie dem Gemeindeschreiber / Gemeindeschreiberin als Sekretär/-in.
Der Gemeinderat setzt die Zahl der Wahlbüromitglieder fest.
Die Aufgabe des Wahlbüros regelt das kantonale Recht (Art. 32, Gemeindeordnung).

Kontakt

Wahlbüro
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen
Tel. 044 857 10 12
Fax 044 857 10 15
gemeindeschreiber@oberweningen.ch

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