Gemeindeversammlung
Ort
GemeindesaalDorfstrasse 6
8165 Oberweningen
Informationen
- Beschreibung
- Traktanden
- Jahresrechnung 2014 der Politischen Gemeinde Oberweningen
- Entschädigungsverordnung für Behördenmitglieder; Revision
- Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes
Die vollständigen Akten, Anträge und das Stimmregister liegen vom 26. Mai bis 11. Juni 2015 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Die Weisung ist zudem ab 26. Mai 2015 im Internet unter www.oberweningen.ch abrufbar.
Gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung vom 14. Dezember 2011 werden die kommunalen Abstimmungsvorlagen (Weisung und beleuchtender Bericht) nur noch auf persönliches Verlangen hin zugestellt.
Anfragen von allgemeinem Interesse sind nach § 51 des Gemeindegesetzes dem Gemeinderat mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Oberweningen, 7. Mai 2015
GEMEINDERAT OBERWENINGEN