Gemeindeversammlung
Ort
GemeindesaalDorfstrasse 6
8165 Oberweningen
Informationen
- Beschreibung
- Traktanden
1. Voranschlag 2016 und Steuerfuss der Politischen Gemeinde Oberweningen
2. Revision Friedhofverordnung
3. Altes Schulhaus, Kindergarten; Kreditabrechnung Fensterersatz
4. Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes
Die vollständigen Akten, Anträge und das Stimmregister liegen vom 23. November bis und mit 10. Dezember 2015 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Die Weisung ist zudem ab 23. November 2015 im Internet unter www.oberweningen.ch abrufbar.
Gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung vom 14. Dezember 2011 werden die kommunalen Abstimmungsvorlagen (Weisung und beleuchtender Bericht) nur noch auf persönliches Verlangen hin zugestellt.
Anfragen von allgemeinem Interesse sind nach § 51 des Gemeindegesetzes dem Gemeinderat mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Oberweningen, 5. November 2015 GEMEINDERAT OBERWENINGEN
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Dokumente
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2015_Dezember_Weisung.pdf | Download | 0 | 2015_Dezember_Weisung.pdf |
Voranschlag 2016 | Download | 1 | Voranschlag 2016 |