Gemeindeversammlung
Ort
GemeindesaalDorfstrasse 6
8165 Oberweningen
Informationen
- Beschreibung
- Traktanden
- Jahresrechnung 2012 der Politischen Gemeinde Oberweningen
- Umstellung auf Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 per 1. Januar 2014
- Liegenschaft Kindergarten; Kreditbewilligung Sanierung Fenster
- Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes
Die vollständigen Akten, Anträge und das Stimmregister liegen vom 27. Mai bis 13. Juni 2013 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Die Weisung ist zudem ab 27. Mai 2013 im Internet unter www.oberweningen.ch abrufbar.
Gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung vom 14. Dezember 2011 werden die kommunalen Abstimmungsvorlagen (Weisung und beleuchtender Bericht) nur noch auf persönliches Verlangen hin zugestellt.
Anfragen von allgemeinem Interesse sind nach § 51 des Gemeindegesetzes dem Gemeinderat mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Oberweningen, 2. Mai 2013
GEMEINDERAT OBERWENINGEN
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Dokumente
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2013_Juni_Publ_GV.pdf | Download | 0 | 2013_Juni_Publ_GV.pdf |
2013_Juni_Weisung.pdf | Download | 1 | 2013_Juni_Weisung.pdf |
2013_Juni_Jahresrechnung_2012 | Download | 2 | 2013_Juni_Jahresrechnung_2012 |