Gemeindeversammlung
Ort
GemeindesaalDorfstrasse 6
8165 Oberweningen
Informationen
- Beschreibung
- Traktanden
- Jahresrechnung 2013 der Politischen Gemeinde Oberweningen
- Rechtsformänderung Spital Bülach per 1.1.2015
- Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes
Die vollständigen Akten, Anträge und das Stimmregister liegen vom 26. Mai bis 12. Juni 2014 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Die Weisung ist zudem ab 26. Mai 2014 im Internet unter www.oberweningen.ch abrufbar.
Gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung vom 14. Dezember 2011 werden die kommunalen Abstimmungsvorlagen (Weisung und beleuchtender Bericht) nur noch auf persönliches Verlangen hin zugestellt.
Anfragen von allgemeinem Interesse sind nach § 51 des Gemeindegesetzes dem Gemeinderat mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Oberweningen, 17. April 2014
GEMEINDERAT OBERWENINGEN
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Dokumente
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2014_Juni_Weisung.pdf | Download | 0 | 2014_Juni_Weisung.pdf |
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