Bestattungsamt
Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Gemeindeschreiber in Oberweningen zu melden (von Spitälern und Heimen erhalten wir die Meldung direkt).
Kontakt
BestattungsamtDorfstrasse 6
8165 Oberweningen
044 857 10 10 oder 044 857 10 12
gemeindeschreiber@oberweningen.ch
Öffnungszeiten
s. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Ausserhalb der Öffnungszeit rufen Sie bitte die Tel-Nr. 044 857 10 10 an. Sie erhalten weitere Informationen bezüglich des Todesfalls und der Pikett-Telefonnummer.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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840.1 | Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen | 1. Juni 2016 |
840.2 | Anschlussvertrag über den Betrieg eines gemeinsames Friedhofs und die Durchführung des Bestattungswesens | 1. Januar 2010 |