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Schlichtungsbehörde

Dienstleistungen

  • Der Friedensrichter ist die Schlichtungsbehörde gemäss der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
  • Der Friedensrichter erteilt Auskünfte in Rechts- und Inkassofragen sowie über das Vorgehen bei Zivilklagen und über das Schlichtungsverfahren.
  • Er vermittelt bei Konflikten zwischen Personen und/oder Firmen, Genossenschaften, Stiftungen, Vereinen.
  • Einfach, bürgernah, kostengünstig, vertraulich, schnell und wirkungsvoll.
Schlichtungsverfahren
Der Friedensrichter führt als erste Instanz das obligatorische Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei folgenden Klagen:

  • Forderungen
  • Konsumentenstreitigkeiten
  • Arbeitsrechtliche Forderungen
  • Erbteilungen, Testamentanfechtungen
  • Forderungen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Eigentumsrecht
  • Persönlichkeitsverletzungen
  • Reine Unterhaltszahlungen
  • Aberkennungen, Rückforderungen und anderes mehr
Ausnahmen
Streitigkeiten aus Miete von Wohn- und Geschäftsräumen zwischen Vermietern und Mietern sind bei der Schlichtungsstelle einzureichen (Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen, Spitalstrasse 7, 8157 Dielsdorf).

Urteil und Urteilsvorschlag
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten kann auf Antrag der klagenden Partei bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.00 ein Entscheid (Urteil) gefällt werden.

Kommt es im Schlichtungsverfahren zu keiner Einigung, kann der Friedensrichter den Parteien bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Dieser Urteilsvorschlag kann eine kurze Begründung enthalten. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen, wenn ihn kein Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt.

Auskünfte, Beratungen, Adresse
Der Friedensrichter erteilt gerne Auskünfte über alle Fragen, die das Vorgehen bei Schlichtungsgesuchen (zivilrechtlichen Klagen) zwischen Personen und/oder Firmen betreffen:


  • Auskünfte über die Einleitung der Zivilklage bzw. das Schlichtungsgesuch und die dafür notwendigen Formalitäten und Unterlagen werden zu den Bürozeiten unter der Telefonnummer 079 405 34 34 erteilt.
  • Persönliche Beratungen/Audienzen beim Friedensrichter erfolgen auf telefonische Voranmeldungen hin (Telefonnummer 079 405 34 34).
  • Postadresse: Friedensrichteramt Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen
  • Für fallbezogene Rechtsauskünfte können Sie sich an die Beratungsstelle wenden (siehe Rubrik Rechtsauskunft).

Zugehörige Objekte

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