Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2019, Beschlüsse
Die Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2019 hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Jahresrechnung 2018 der Politischen Gemeinde Oberweningen
Die Jahresrechnung wurde wie beantragt beschlossen.
Details dazu finden Sie in der Weisung, die diesem Beschluss beiliegt.
2. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
Es ist keine Anfrage nach § 17 eingegangen:
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Zugehörige Objekte
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Weisung_Juni_2019.pdf | Download | 0 | Weisung_Juni_2019.pdf |