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Anordnung Abstimmung vom 09.02.2020 - Gemeindeordnung

6. Januar 2020
Anordnung Urnenabstimmung vom 09.02.2020

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Die Gemeinde Oberweningen muss ihre Gemeindeordnung überarbeiten, zuständig für den Beschluss ist die Urnenabstimmung.

Der Gemeinderat hat die Gemeindeordnung am 22. Oktober 2019 beschlossen und die Urnenabstimmung auf den 9. Februar 2020 festgesetzt. 

Die Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2019 hat die Gemeindeordnung besprochen und empfiehlt den Stimmberechtigten, der Gemeindeordnung zuzustimmen.

Die Unterlagen zur Urnenabstimmung finden Sie auf unserer Homepage unter Politik/Informationen.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden.