Wahlanordnung Erneuerungswahl des Friedensrichters bzw. der Friedensrichterin
Wahlanordnung
Der Gemeinderat ordnet als wahlleitende Behörde den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen des Friedensrichters bzw. der Friedensrichterin auf
Sonntag, 7. März 2021 an. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 13. Juni 2021 statt.
Einreichen von Wahlvorschlägen
Da die Wahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt wird, kommt ein Beiblatt zum Einsatz. Kandidatinnen und Kandidaten, welche auf dem Beiblatt aufgeführt werden wollen, haben sich schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf und Adresse bis spätestens 8. Dezember 2020 beim Gemeinderat Oberweningen zu melden.
Die eingegangenen Vorschläge, sowie die Eröffnung einer zweiten Frist von sieben Tagen werden auf der Homepage der Gemeinde Oberweningen am 14. Dezember 2020 publiziert.
Rechtsmittel
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Oberweningen, 22. Oktober 2020 Der Gemeinderat