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Erneuerungswahlen 2018 Gemeindebehörden

23. April 2018
Wahlergebnisse der Gemeinde Oberweningen
Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.


GEMEINDERAT OBERWENINGEN
(Wahlleitende Behörde)

Zugehörige Objekte

Name
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