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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 4.12.18

27. Oktober 2018
Einladung zur Gemeindeversammlung

auf Dienstag, 4. Dezember 2018, 19.30 Uhr, Gemeindesaal

Traktanden

1.    Budget 2019 und Steuerfuss der Politischen Gemeinde Oberweningen    

2.    Bauliche Massnahmen Hindernisfreiheit Gemeindehaus; Kreditabrechnung

3.    Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes                    

Die vollständigen Akten, Anträge und das Stimmregister liegen vom 12. November bis und mit 4. Dezember 2018 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Die Weisung ist zudem ab 12. November 2018 im Internet unter www.oberweningen.ch abrufbar.

Gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung vom 14. Dezember 2011 werden die kommunalen Abstimmungsvorlagen (Weisung und beleuchtender Bericht) nur noch auf persönliches Verlangen hin zugestellt.

Anfragen von allgemeinem Interesse können gestützt auf § 17 des Gemeindegesetzes dem Gemeinderat eingereicht werden. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.


Oberweningen, 27. Oktober 2018     GEMEINDERAT OBERWENINGEN

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