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Beschlüsse der GV vom 4. Dezember 2018

17. Dezember 2018
Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2018, Beschlüsse

Die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2018 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Budget 2019 und Steuerfuss der Politischen Gemeinde Oberweningen
Das Budget wurde wie beantragt beschlossen. Es weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 55'000 auf. Der Steurfuss wurde auf 35 % festgelegt.

Details dazu finden Sie in der Weisung, die diesem Beschluss beiliegt.

2. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
Es ist eine Anfrage nach § 17 eingegangen:
«Lärmbelästigung und Littering rund um Gemeindehaus»


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Zugehörige Objekte

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