Beschluss über die Führung der Einwohnerregister
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 158 vom 11. Dezember 2018 hat der Gemeinderat den Inhalt des Einwohnerregisters in Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Identifikatoren und Merkmale (MERG, MERV und RHG) festgelegt.
Der Beschluss tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Zugehörige Objekte
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GRB20181211_Beschl._uber_die_Furung_der_Einwohnerregister.pdf | Download | 0 | GRB20181211_Beschl._uber_die_Furung_der_Einwohnerregister.pdf |