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Änderung des Vertrags über die Laufende Nachführung der amtlichen Vermessung

19. März 2019

Mit Beschluss Nr. 148 vom 23. Oktober 2018 hat der Gemeinderat den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer, Stefan Glauser, patentierter Ingenieur-Geometer bei der Firma EFP AG, Regensdorf, genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
 

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