Kopfzeile

Wahl von 2 neuen Wahlbüromitgliedern

20. August 2019
Wahl von zwei neuen Wahlbüromitgliedern

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Juli 2019 zwei neue Wahlbüromitglieder gewählt.

Es sind dies:

1. Franz Emmenegger, 1945, Püntstrasse 12, 8165 Oberweningen

2. André Surber, 1977, Chalstorfstrasse 3, 8165 Oberweningen

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.