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Kinderbetreuung, Übertrag Aufsicht an ZV SDBD per 1.1.20

6. Dezember 2019
Übertragung der Aufsichts- und Bewilligungstätigkeit für Kitas und Tagesfamilien ab 1. Januar 2020 an den Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf (SDBD)

Die Sozialbehörde hat am 25. November 2019 beschlossen, die Aufsicht über die Kinderkrippen und Tagesfamilien in der Gemeinde Oberweningen per 1. Januar 2020 dem Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf (SDBD) zu übertragen. Vorbehalten bleibt die zeitgerechte Statutenanpassung des ZV SDBD bis spätestestens 31. Dezember 2021.

Der detaillierte Beschluss ist während der Aktenauflagefrist auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss kann, innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen.