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GR-Beschluss Unterstützung von Einzelfirmen, Rahmenkredit

8. April 2020
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 19. März 2020 ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden auf rasche und möglichst unbürokratische Weise den Selbstständigerwerbenden und Kleinst-Unternehmen, die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, helfend unter die Arme zu greifen.

Der Gemeinderat hat aufgrund der ihm im Moment übertragenene Sondervollmachten folgenden Beschluss gefasst:

  1. Es wird ein Rahmenkredit von Fr. 100‘000.00 für die Unterstützung von Selbstständigerwerbenden und Kleinst-Unternehmen beschlossen. Dies entspricht der Variante „maximal“ des GPV.
  1. Der Sozialdienst wird mit der Prüfung und Bearbeitung der eingehenden Anträge gemäss obenstehenden Erwägungen beauftragt.
  1. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und beizulegen.
  1. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Wichtig:
Beachten Sie das beiliegende PDF mit der Beschreibung der Ausgangssituation, der Erwägungen des Gemeinderates, dem Beschluss und der Rechtsmittelbelehrung. 

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