Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Quellfassung „Rütihof“
Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Quellfassungen „Rütihof“, Oberweningen. Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung vom 15. April 2020 die mit Beschluss des Gemeinderates Oberweningen vom 11. Februar 2020 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Rütihof und das entsprechende Reglement genehmigt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Die Akten können vom 04. Mai bis 2. Juni 2020 nach telefonischer Voranmeldung auf der Gemeinderatskanzlei Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen, eingesehen werden.
Zugehörige Objekte
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Verfügung AWEL vom 15.04.2020 | Download | 0 | Verfügung AWEL vom 15.04.2020 |
Schutzzonenreglement Quellfassungen Rütihof | Download | 1 | Schutzzonenreglement Quellfassungen Rütihof |
Schutzzonenplan | Download | 2 | Schutzzonenplan |
Festsetzungsbeschluss Gemeinderat Oberweningen | Download | 3 | Festsetzungsbeschluss Gemeinderat Oberweningen |