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Polizeistundenverlängerung

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung:

Tel. 044 857 10 12 oder gemeinde@oberweningen.ch

Preis

CHF 30.00
Aufschub der Schliessungsstunde für temporäre und dauernde Gastwirtschaften nach Gastwirtschaftsgesetz bis 02.00 Uhr: Fr. 30.--; Freinacht bis 04.00 Uhr: Fr. 50.--; dauernde Ausnahmen pro Patentperiode: Fr. 500.--

Bemerkung

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch auszufüllen.

Verfahren

Sie erhalten die gewünschten Unterlagen inklusive Rechnung umgehend per Post zugestellt.

Wenn Sie die Bewilligung am Schalter im Gemeindehaus abholen wollen, machen Sie bitte eine entsprechende Bemerkung im Kommentarfeld.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.