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Leuchstoffröhren, Energiesparlampen

Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen müssen ausschliesslich an die Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Alle Händler, Importeure und Hersteller sind verpflichtet, Entladungslampen, deren Marke sie vertreiben, zurückzunehmen.

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nie in den Hauskehricht/Kehrichtsack.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Gebühren

gratis
Bild Leuchtstoffröhren