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Bestattungsamt

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.

Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Gemeindeschreiber in Oberweningen zu melden (von Spitälern und Heimen erhalten wir die Meldung direkt).

Kontakt

Bestattungsamt
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen
Tel. 044 857 10 12
Fax 044 857 10 15
gemeindeschreiber@oberweningen.ch

Personen

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Nummer Name Inkrafttreten
840.1 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen 1. Juni 2016