Kopfzeile

Budget 2023 - Interkommunale Anstalt "Forstbetrieb Wehntal"

17. März 2023

Gemäss dem Anstaltsvertrag der interkommunalen Anstalt "Forstbetrieb Wehntal", Art. 32 Abs. 1 gilt für den Finanzhaushalt und die Rechnungslegung des Forstbetriebs das Gemeindegesetz, die Gemeindeverordnung sowie die besonderen Haushaltsvorschriften aus Spezialgesetzen. Gemäss dem Anstaltsvertrag der interkommunalen Anstalt "Forstbetrieb Wehntal", Art. 23 Abs. 1a steht dem Vorstand die Beschlussfassung über das Budget zu. Das Budget muss gemäss dem Anstaltsvertrag der interkommunalen Anstalt "Forstbetrieb Wehntal", Art. 16 Abs. 1f dem Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

Der Aufsichtsrat hat das Budget 2023 mit Beschluss-Nr. 23-22 vom 09.03.2023 genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung dieser Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Zugehörige Objekte

Name
Budget 2023_IKA_Forstbetrieb Wehntal.pdf Download 0 Budget 2023_IKA_Forstbetrieb Wehntal.pdf