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Wahlanordnung; Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030; 2. Wahlgang vom 14. Juni 2026

9. März 2026

Anordnung 2. Wahlgang

Der Gemeinderat Oberweningen hat den 2. Wahlgang für die Erneu­er­ungs­wahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030 auf Sonntag, 14. Juni 2026 festgesetzt. In Anwendung von § 84 GPR wird für die nicht besetzten Stellen folgender Behörde ein 2. Wahlgang angeordnet:

  • Rechnungsprüfungskommission Oberweningen (2 Mitglieder)

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Oberweningen hat. Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben den Wahlvorschlag bis spätestens am 17. März 2026 bei der Gemeinde Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen einzureichen. Die Wahlvorschläge, welche bis dann eingehen, werden am 24. März 2026 publiziert.

Auf dem Wahlvorschlag gibt die Person an, für welche Behörde sie kandidieren will und teilt den Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Parteizugehörigkeit und den Rufnamen (freiwillig) mit.

Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein (§ 50 GPR). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises unterzeichnet sein. Eine stimmberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden (§ 51 GPR).

Die Vorlage für den Wahlvorschlag wird am 09. März 2026 auf der Gemeindehomepage www.oberweningen.ch publiziert oder kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Oberweningen, 09. März 2026

GEMEINDERAT OBERWENINGEN