Privater Gestaltungsplan "Steinbrugg, Genehmigung, Oberweningen
Angaben zum Inhalt
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS ARE 26-0067 vom 13. Mai 2026 den privaten Gestaltungsplan "Steinbrugg", welchem die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 zugestimmt hat, genehmigt.
Beschluss-/Verfügungsnummer: KS ARE 26-0067
Beschluss-/Verfügungsdatum: 13.05.2026
Gerichtliche Entscheidinstanz
Baurekursgericht des Kantons Zürich
Angaben zur Auflage
Die Verfügung der Baudirektion und der Beschluss der Gemeindeversammlung, wie auch die entsprechenden Unterlagen, können während 30 Tagen ab der Publikation gerechnet im Gemeindehaus Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Gegen die genannten Entscheide kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichender Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.06.2026
Kontaktstelle
Gemeinde Oberweningen
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen