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Bauprojekt: Wehntalerstrasse 32, 32.1, 32.2, Oberweningen

22. Mai 2026

Bauherrschaft:

Remo Koller 
Wehntalerstrasse 32  
8165 Oberweningen 


Die Bauherrschaft ist Projektverfasser/in 


Angaben zum Projekt:  
Abbruch Schweinestall und Fassadenrenovation beim Gebäude Vers.-Nr. 56 
(Schutzobjekt) sowie Neuanstrich der Gebäude Vers.-Nr. 92 und 93 
Wehntalerstrasse 32, 32.1, 32.2, 8165 Oberweningen  
Grundstück-Nr.: 122, 303, Zone: Kernzone K 


Ort der Planauflage:  
Gemeinde Oberweningen 
Dorfstrasse 6  
8165 Oberweningen 

 

Rechtliche Hinweise:  
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während 
der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren 
Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der 
Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert 
werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. 
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. 
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). 
In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die 
Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten 
Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat 
das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine 
Kanzleigebühr erhoben werden. 
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). 

 

Frist: 20 Tage 
Ablauf der Frist: 11.06.2026