Adressänderung des ostseitigen Eingangs des Gemeindehauses
Die Liegenschaft Dorfstrasse 6 verfügt über zwei separate Zugänge. Der westseitige Eingang dient als Hauptzugang für die Gemeindeverwaltung Oberweningen. Der ostseitige Eingang erschliesst die Mietwohnungen sowie den Gemeindesaal.
Problematik:
Die identische Adressierung beider Eingänge führt im Alltag zu Fehlzustellungen von Post und Paketen. Wesentlich schwerwiegender ist die potenzielle Verwechslung bei Notfalleinsätzen: Blaulichtorganisationen könnten wertvolle Zeit verlieren, wenn sie den falschen Eingang anfahren.
Die Adresse Dorfstrasse 6 fungiert zudem als offizielle Meldeadresse für Personen in Sammelhaushalten im Sinne der Registerharmonisierung. Da es sich hierbei um eine administrative Wohnform handelt, ist eine klare postalische Abgrenzung zu den privaten Mietverhältnissen und dem Publikumsverkehr des Gemeindesaals zwingend erforderlich.
Ein Sammelhaushalt ist ein aus statistischen Gründen eingerichteter fiktiver Haushalt. Er umfasst einerseits Personen, die lediglich formell in der Meldegemeinde angemeldet sind, ohne dort effektiv zu wohnen. Andererseits sind dort auch Personen ohne festen Wohnsitz (z.B. Obdachlose) zu finden. Es gibt jeweils nur einen Sammelhaushalt pro Gemeinde.
Um eine eindeutige Orientierung zu gewährleisten, werden die Adressen wie folgt festgelegt:
Der Haupteingang der Gemeindeverwaltung behält die Adresse Dorfstrasse 6, da der Zugang direkt von der Dorfstrasse erfolgt.
Der ostseitige Eingang (Wohnungen/Gemeindesaal) erhält die neue Adresse Chlupfwiesstrasse 1a, da der tatsächliche Zugang über die Chlupfwiesstrasse erfolgt.
Die Änderung der Adressierung erfolgt per 1. Juni 2026.