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Zuzug

Zuzug

Die Steuerpflicht beginnt rückwirkend per 01.01. des Zuzugsjahres. Die Gemeinde Schöfflisdorf wird ihnen für das Zuzugsjahr eine provisorische Rechnung auf Grund der Angaben der bisherigen Wohngemeinde zustellen. Sie haben jedoch die Möglichkeit uns genaue Angaben über Ihr Einkommen und Vermögen mitzuteilen.

Beispiel: Zuzug von Dielsdorf am 25. April 2017, ab 1. Januar 2017 in Schöfflisdorf steuerpflichtig.

Zuzug aus dem Ausland

Die Steuerpflicht beginnt ab Zuzugsdatum. Die Gemeinde Schöfflisdorf wird ihnen ein Formular über Angaben von Einkommen und Vermögen zustellen, damit wir ihnen eine ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Steuerrechnung erstellen können.

Beispiel: Zuzug von München am 28. Januar 2014, in Schöfflisdorf steuerpflichtig ab 28. Januar 2014.

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