Feuerpolizei
Die Feuerpolizei prüft die Baugesuche in Bezug auf den Brandschutz und legt die notwendigen Brandschutzmassnahmen fest. Diese bilden einen Bestandteil der Baubewilligung. Sie kontrolliert die Einhaltung der feuerpolizeilichen Anordnungen und erteilt die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden feuerpolizeilichen Bewilligungen. Die Feuerpolizei führt ausserdem in Gebäuden periodisch oder von Fall zu Fall feuerpolizeiliche Kontrollen durch und sorgt für die Behebung allfälliger Mängel, nötigenfalls durch Benützungsbeschränkung oder Ersatzvornahme.
Grundlage für den gesamten feuerpolizeilichen Vollzug sind die VKF-Richtlinien, welche hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingesehen werden können.
Nützliche Informationen:
- Brandschutzvorschriften und Weisungen (GVZ)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Merkblatt; Anlässe in Bauten, Räumen und Zelten (Stadt Zürich; Schutz & Rettung)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Brandschutzmerkblatt; Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen (VKF)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Verordnung über den Vorbeugenden BrandschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- TankanlagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Für Fragen zur Bauausführung sowie für allgemeine Feuerpolizei-Kontrollen (Sicherheit etc.) steht Ihnen das damit beauftragte Gemeindeingenieurbüro, EFP AG, Affolternstrasse 18, 8105 Regensdorf, Tel. 044 843 41 41, www.efp.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Reglement Sichere Verwendung von Flüssiggas (Arbeitskreis LPG).pdf (PDF, 1.88 MB) | Download | 0 | Reglement Sichere Verwendung von Flüssiggas (Arbeitskreis LPG).pdf |
| Feuerpolizei Merkblatt "Festanlässe und Märkte.pdf (PDF, 278 kB) | Download | 1 | Feuerpolizei Merkblatt "Festanlässe und Märkte.pdf |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bauamt | 044 857 10 10 | bau@oberweningen.ch |