Ein- und Auszugsmeldung durch Vermieter
Für Vermieter oder Liegenschaftenverwaltungen existiert eine Drittmeldepflicht über den Einzug und Auszug von Mieter/innen. Mit dem nachfolgenden Link kann diese Meldung elektronisch vorgenommen werden: Link
Alternativ kann die entsprechende Ein- oder Auszugsanzeige(s. Downloads) bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 044 857 10 10 | ewk@oberweningen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|