Elektrogeräte
Sammlung
Alle elektrisch betriebenen Geräte samt Zubehör können an den Verkaufsstellen gleichartiger Apparate/Geräte zur Entsorgung abgegeben werden. Der Handel ist zur Entgegennahme verpflichtet. Die Rücknahme ist kostenlos, auch ohne Neukauf und unabhängig von der Marke des Geräts.
Die Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektonischer Geräte (VREG) regelt diese Rückgabepflicht in Art. 3. Die Geräte müssen im kompakten Zustand, also nicht demontiert zurückgeben werden.
Weiterführende Informationen
Wichtig
Gebühren
Sammelstellen
Produkte
Geräte der Büroelektronik / Unterhaltungselektronik, wie: Fax, Kopierer, PC, Mobiltelefone, Funktelefone, Fernseher. Oder Haushaltsgeräte, wie: Waschmaschinen, Geschirrspüler, Mixer, Haartrockner. Oder Bau-, Garten-, Hobbygeräte, wie: Elektrowerkzeuge, Batterieladegeräte, Pumpen. Die vollständige und aktuelle Geräteliste findet sich auf der Homepage des BAFU.