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Generelle Informationen

Resultate
Alle Resultate der Gemeinde Oberweningen von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate und diese Resultate werden bereits automatisch auf der Homepage des Kantons Zürich veröffentlicht. 

Deshalb verzichten wir darauf, diese Ergebnisse zusätzlich auf unserer Homepage zu veröffentlichen.

Allgemeine Informationen: Resultate Kanton Zürich 
Resultate Bund: www.admin.ch

Abstimmmungstermine
Der Bund stellt die möglichen Abstimmungstermine der nächsten Jahre in einer Übersicht zur Verfügung. Wenn zu wenig abstimmungsbereite Vorlagen vorhanden sind, können die Termine ausfallen.

Der Kanton Zürich passt sich mit den kantonalen Wahlen und Abstimmungen (wenn möglich) jeweils an die Bundestermine an, es ist aber möglich, dass vereinzelt (speziell für 2. Wahlgänge) zusätzliche Termine eingeschoben werden.

Abstimmungsarchiv
Abstimmungsarchiv


Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Wahlen und Abstimmungen sind folgende:

1. Bundesrecht (u.a. Bundesgesetz über die Politschen Rechte)</LINK>
2. Kantonales Recht: Gesetz über die Politischen RechteVerordnung über die Politischen Rechte

Urne Öffnungszeiten

Sonntag 08.30 - 09.30 Uhr 
(die gültigen Zeiten finden Sie auch auf dem Stimmrechtsausweis)

Montag - Freitag steht Ihnen eine Urne am Schalter der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Beachten Sie dazu bitte unsere Öffnungszeiten

Urnenstandort

Sitzungszimmer Gemeinderat.

Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gemeindehauses.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist