Amtliche Publikationen per eMail
Rechtsgrundlage
Das Gemeindegesetz schreibt den Gemeinden in § 7. vor, dass die Gemeinden (und Schulen und Kirchen) Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse veröffentlichen. Dazu bestimmen sie ein amtliches Publikationsorgan, das auch elektronisch sein kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner - wie früher beim Zürcher Unterländer - die Publikationen zur Kenntnis nehmen.
Amtliche Publikationsorgane
Die Gemeinde Oberweningen hat die Homepage als Amtliches Publikationsorgan bestimmt. Es gilt nicht die gesamte Homepage als Amtliche Publikation, sondern nur der speziell bezeichnete Teil "Amtliche Publikationen".
Zusätzlich werden alle Amtliche Publikationen, die das Bauwesen betreffen (als Baugesuche aus der Bevölkerung) im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert.
Keine Meldung verpassen
Wenn Sie sicher sein möchten, dass Sie keine Meldungen verpassen, dann empfehlen wir Ihnen, sich auf unserer Homepage zu registrieren und anschliessend die Amtlichen Publikationen und den Newsletter anzuwählen.
Wenn Sie sich für Baupublikationen interessieren, dann können Sie sich auch direkt beim Amtsblatt des Kantons Zürich (das es auch nur noch elektronisch gibt) registrieren und sich alle Meldungen, die "Oberweningen" enthalten zusenden lassen. Wenn Sie sich gleichzeitig noch für eine andere Gemeinde interessieren, dann können Sie mit dem gleichen Login ganz einfach zusätzlich ein kostenloses Abo z.B. für "Schöfflisdorf" oder "Schleinikon" einrichten.
Wenn Sie ausserdem noch "Wehntal" abonnieren, dann erhalten Sie sämtliche amtlichen Publikationen der reformierten Kirche Wehntal, weil sich diese für das Amtsblatt des Kantons Zürich als amtliches Publikationsorgan entschieden hat.
Zweckverbände und Anstalten
Die Zweckverbände und Anstalten haben eigene Publikationsorgane bestimmt. Wenn Sie sich für die wichtigen Beschlüsse der Feuerwehr interessieren, dann müssen Sie die Amtlichen Publikationen der Gemeinde Niederweningen abonnieren (die das Sekretariat der Feuerwehr führt). Die IKA Forst Wehntal hat ihre eigene Homepage als Amtliches Publikationsorgan bestimmt.
Zukunft
Wir hoffen darauf, dass es in Zukunft eine einheitliche Publikationsplattform geben wird (z.B. das Amtsblatt des Kantons Zürich) und dass man sich als interessierte Person nur an einer Stelle registrieren muss. Aktuell ist das leider nicht der Fall.