Grundeigentümerabfrage kann neu gesperrt werden
Der Kanton Zürich hat in seinem GIS-Browser im Jahr 2023 die Adressen aller Grundeigentümer freigegeben. Wer über eine Schweizer Mobiltelefonnummer verfügt kann jetzt problemlos die Eigentümer und deren Eigentumsanteile jedes beliebigen Grundstückes oder jeder Eigentumswohnung nachschlagen.
Die Funktionsweise der Eigentümerabfrage ist auf der Seite der Notariate und Grundbuchämter beschrieben.
Was das konkret bedeutet, kann man im Podcast "Datenschutz-Plaudereien", Episode "§ 22 IDG und andere Neuigkeiten zum Online-Grundbuch" nachhören.
Neu ist, dass man ab diesem Jahr die eigenen Daten ganz einfach sperren lassen kann, indem man ein entsprechendes Online-Formular für die Sperrung der elektronischen Eigentümerauskunft ausfüllt.