Ergänzende Information zum Wahlzettel der reformierten Kirchenpflege Wehntal
Erneuerungswahl der Mitglieder der reformierten Kirchenpflege Wehntal und deren Präsidium für die Amtsdauer 2026 – 2030
In die Kirchenpflege der reformierten Kirche Wehntal sind Mitglieder der Zürcher Landeskirche wählbar, die im Kanton Zürich wohnen. Ein Wohnsitz in einer der Wehntaler Gemeinden Niederweningen, Oberweningen, Schleinikon, Schöfflisdorf ist nicht notwendig.
Die neue Kirchgemeindeordnung von 2024 lässt das in Artikel 7 explizit zu.
Beim Druck der Stimmzettel wurde diese Neuerung leider übersehen.