Vogelgrippe: Aufhebung der Massnahmen
Im Dezember 2025 wurde über mehrere Fälle von aviärer Influenza (Vogelgrippe) in der Schweiz informiert. In der Folge hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Verordnung zur Verhinderung der Weiterverbreitung erlassen. Diese erklärte die gesamte Schweiz zum Beobachtungsgebiet sowie einzelne Bereiche zu Kontrollgebieten. Die Verordnung war bis zum 31. März 2026 befristet.
Seit Mitte Februar wurden in der Schweiz keine positiven Fälle bei Wildvögeln mehr festgestellt. Aus diesem Grund wird die Verordnung nicht verlängert. Sämtliche Kontroll- und Beobachtungsgebiete werden per 1. April 2026, 00:00 Uhr, aufgehoben. Damit entfallen auch die entsprechenden Massnahmen für Geflügelhaltende.
Die registrierten Geflügelhaltenden wurden direkt informiert. Trotz Aufhebung der Massnahmen wird weiterhin empfohlen, die bestehenden Biosicherheitsmassnahmen einzuhalten und den Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln möglichst zu vermeiden.
Bleiben Sie informiert
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe, zu Fällen im Kanton Zürich sowie zu geltenden Vorschriften und Massnahmen finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich unter www.zh.ch/vogelgrippeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Besten Dank für Ihr Engagement für die Gesundheit von Mensch und Tier.