Start der Bedarfsbescheinigungsstelle
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der kantonalen Zusatzleistungsverordnung (ZLV) neue Bestimmungen. Der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung wurde erweitert, die Stundenansätze für diese Leistungsangebote erhöht und zusätzliche Leistungserbringende anerkannt.
Dies soll es den Seniorinnen und Senioren mit Zusatzleistungen zur AHV-Rente ermöglichen, länger selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu leben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die neuen Leistungen umfassen:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Begleitung und Beratung für soziale Kontakte und die Teilnahme an Anlässen in der Gemeinde
- Übernahme von Mehrkosten für Mahlzeitendienste und Mittagstische
- Betreuung in Tages- oder Nachtheimen
- Organisation von Transporten zu Mittagstischen und Tages- oder Nachtheimen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Notrufsystemen
- Entlastungsdienste für Angehörige, die Betreuungsaufgaben übernehmen
Der Bezug dieser zusätzlichen Betreuungsleistungen setzt eine Bedarfsbescheinigung voraus. Diese wird auf Grundlage einer Abklärung durch eine Fachperson erstellt, welche die Seniorinnen und Senioren zu Hause besucht.
Ab 15. Juni 2026 übernimmt die Bedarfsbescheinigungsstelle im Gesundheitszentrum Dielsdorf diese Aufgabe für unsere Gemeinde. Interessierte mit einer ZL-Verfügung können sich entweder direkt dort melden oder über ihre Ansprechperson in der Gemeinde eine Anmeldung vornehmen lassen. Die Abklärung erfolgt anschliessend im Rahmen eines Hausbesuchs.
Kontakt
Bedarfsbescheinigungsstelle Gesundheitszentrum Dielsdorf
Telefon: 044 854 62 56 (Di, Mi und Do 9-12, 13–15 Uhr)
E-Mail: bedarfsbescheinigung@gzdielsdorf.ch
Weitere Informationen: www.gzdielsdorf.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.