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Biometrische Identitätskarte mit Chip

20. Oktober 2026

Am 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich.

Bis zum 1. November 2026 gelten die bisherigen Bestimmungen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.

 

Identitätskarte ohne Chip
Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.

 

Bitte bringen Sie mit:

  • die alte Identitätskarte (sofern vorhanden)
  • ein digitales oder physisches Passfoto, das nicht älter als sechs Monate ist (auch für Kinder ab Geburt notwendig)
  • bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige
  • Gebühren (siehe unten)
  • Angabe der Körpergrösse

Die Identitätskarte muss persönlich beantragt werden. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche. Diese müssen zusätzlich von einem Elternteil bzw. der Inhaberin oder dem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden.

Die Vorschriften bezüglich Anforderungen an die Passbilder sind unbedingt einzuhalten. Die Qualitätsanforderungen an das Passfoto finden Sie auf der Website des Bundesamts für Polizei: Fedpol (Link)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Gebühren

Ausweisart                                                  

Preis in CHF (inkl. Versand)        

Gültigkeit

IDK Erwachsene

70.00

10 Jahre

IDK Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre

35.00

5 Jahre


Die Ausstellung dauert in der Regel 7–10 Arbeitstage.

 

Biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.

Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro.

Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden, sondern beim kantonalen Passbüro.

Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.

 

Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.

Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.

Notpass
Wenn die Zeit für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen. Dieser ist persönlich beim kantonalen Passbüro oder bei der Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig.

 

Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie beim Passbüro des Kantons Zürich (Link)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Unter anderem finden Sie unter "Merkblätter & Formulare" weitere Informationen.

 

Reisehinweise des EDA

Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA (Link)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bieten Informationen zur Sicherheitslage im Ausland. Sie sind eine Ergänzung zu anderen Informationsquellen. Über Vorbereitung und Durchführung einer Reise entscheidet der/die Reisende in Eigenverantwortung.

Verlust

Verlorene oder abhanden gekommene Identitätskarten sind unverzüglich bei einem Schweizer Polizeiposten anzuzeigen. Eine neue Identitätskarte wird nur gegen die von der Polizei ausgestellte Verlustanzeige ausgestellt.

Personen, welche ihre Identitätskarte während einer Auslandreise verlieren, können den Verlust bei der lokalen Polizei melden und bei der schweizerischen Vertretung ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Wer keinen Ersatzausweis ausstellen lässt, muss den Verlust nach Rückkehr in die Schweiz der Polizei melden.

Zugehörige Objekte

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Informationsblatt Bezug Pass/ID (Stand 2026) (PDF, 121 kB) Download 0 Informationsblatt Bezug Pass/ID (Stand 2026)