Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Oberweningen erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die kantonalen Behörden und das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Den Fragebogen "kann ich mich einbürgern lassen?", finden sie hier:FragebogenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Das Gesuch können Sie über den ZHService an das Gemeindeamt Zürich über folgenden Link elektronisch einreichen: Einbürgerungsgesuch online einreichenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bürgerrechtsabteilung | 044 857 10 10 | kanzlei@oberweningen.ch |