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Ein- und Auszugsmeldung durch Vermieter

Für Vermieter oder Liegenschaftenverwaltungen existiert eine Drittmeldepflicht über den Einzug und Auszug von Mieter/innen. Mit dem nachfolgenden Link kann diese Meldung elektronisch vorgenommen werden: LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Alternativ kann die entsprechende Ein- oder Auszugsanzeige(s. Downloads) bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.

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