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Information zum Gemeindeversammlungs-Beschluss i.S. Bau- und Zonenordnung; Technische Revision

13. Juni 2024

Die amtliche Publikation betreffend der Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 05.06.2024 wurde am 12.06.2024 publiziert.

Wir möchten gerne auf folgendes Hinweisen:

In Sachen technischer Revision der Bau- und Zonenordnung ist ein Rekurs gemäss §§ 329 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) erst möglich, wenn der Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung zusammen mit dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion veröffentlicht und aufgelegt worden ist (§ 5 Abs. 3 PBG). Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und im Publikationsorgan der Gemeinde (§ 6 Abs. 1 lit. a PBG). Zum jetzigen Zeitpunkt kann in Sachen Bau- und Zonenordnung lediglich ein Rekurs in Stimmrechtssachen nach § 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a VRG ergriffen werden.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.