Fluglärm: Nachtruhe und SIL 2025
Der Gemeinderat Oberweningen hat zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), Teil IIIC Objektblatt Flughafen Zürich; Anpassung («SIL 2025») gegenüber dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wie folgt Stellung genommen:
Der Flughafen hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für die Region. Er schafft nicht nur viele Arbeitsplätze im Luftverkehr, er bezieht auch Waren und Dienstleistungen von verschiedenen Zulieferbetrieben und sorgt mit der guten internationalen Anbindung auch für die Ansiedlung von internationalen Konzernen.
Dies führt alles zu einer Nachfrage nach Wohnraum, zum Ausbau der Infrastruktur und auch zu Steuereinnahmen.
Die Attraktivität des Zürcher Unterlandes hängt aber nicht nur von den Arbeitsplätzen und einer attraktiven Infrastruktur, sondern auch von vielfältigen Erholungs- und Regenerationsmöglichkeiten in einer intakten Umwelt ab. Dazu gehört unbedingt auch die Nachtruhe.
Der Gemeinderat Oberweningen beantragt:
Nachtflugsperre / Nachtruhe / Keine Erweiterung der Betriebszeit
Der ordentliche Flugbetrieb sei auf die Zeit von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr zu begrenzen und es sei die Nachtflugsperre von 7 Stunden (von 23.00 bis 06.00 Uhr) mit geeigneten Massnahmen zu gewährleisten, etwa indem die Starts und Landungen über den ganzen Tag so geplant werden müssen, dass im normalen Betrieb nach 23.00 Uhr keine Bewegungen erfolgen.
In begründeten Fällen soll der Flughafen (wie schon bis anhin möglich) Ausnahmegenehmigungen bei Verspätung beim BAZL beantragen können. Landungen sollen im Ausnahmefall bis Mitternacht und Starts bis 23:30 Uhr möglich sein.