Anordnung Abstimmung Schulgemeindeordnung
lm Auftrag der Schule Wehntal ordnet der Gemeinderat Niederweningen als wahlleitende Be-hörde gemäss §57 Abs. 1 in Verbindung mit §12 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am Sonntag, 13. Juni 2021 folgende Vorlage zur Urnenabstimmung an:
Wollen Sie der Schulgemeindeordnung der Schulgemeinde Wehntal zustimmen?
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schrift-lich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, er-hoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Niederweningen, Oberweningen, Schöfflisdorf und Schleinikon, 26. März 2021
Gemeinderat Niederweningen (wahlleitende Behörde)
Zugehörige Objekte
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