Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2022
Die Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2022 hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Jahresrechnung 2021 der Politischen Gemeinde Oberweningen
Die Jahresrechnung wurde wie beantragt beschlossen.
2. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes (GG)
Es ist keine Anfrage nach § 17 GG eingegangen.
Details zu den obenstehenden Beschlüssen finden Sie in der Weisung (siehe Dokumente).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Zugehörige Objekte
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