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Reglement über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeinde Oberweningen (Krippenmodell)

8. November 2022

Mit Beschluss Nr. 2022.215 vom 18. Oktober 2022 hat der Gemeinderat Oberweningen das  Reglement über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeinde Oberweningen (Krippenmodell) genehmigt. 

Das Reglement tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt wird das bisherige Reglement "Krippenmodell des Bezirks Dielsdorf" vom 20. April 2010 aufgehoben.

Gegen diese Beschluss kann innert 30 Tagen, nach dieser Publikation, beim Bezirksrat Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.