Gebührenreglement zur Abfallverordnung - Genehmigung und Inkraftsetzung
Der Gemeinderat Oberweningen hat - gestützt auf Art. 7 Abs. 2 der Abfallverordnung vom 8. Juni 2021 - mit Beschluss Nr. 234 vom 15. November 2022
das Gebührenreglement zur Abfallverordnung
erlassen und vorbehältlich allfälliger Rekurse per 01. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung dieser Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Oberweningen, 18. November 2022
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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750.2 Gebührenreglement zur Abfallverordung | Download | 0 | 750.2 Gebührenreglement zur Abfallverordung |